In folgenden Klassen bilden wir aus.
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombinationmax. 3.500 kg
Einschluss: AM, L ab 18 Jahre
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg
Vorbesitz: B
wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt, keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Vorbesitz: B
keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein
Kfz der Klasse B mit Schaltgetrieben und Automatikgetrieben:
- Freie Fahrt, egal mit welchem Antrieb
Mit B197 kannst du alle Fahrzeuge der Klasse B fahren – ohne Beschränkung
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit:
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg
Vorbesitz: Klasse B
Mindesalter: Ab 18 Jahre
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Angänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Fahrzeuges“
Mindestalter: Ab 18 Jahre
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen Am, A1, A2 und A – mit:
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Mindesalter: Ab 21 Jahre
oder 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: B
Einschluss: C1Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T, sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindesalter: Ab 21 Jahre
oder 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit:
- für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Mindestalter: Ab 21 Jahre
oder ab 18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger:
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D1
Einschluss: BE
sowie C1E bei Vorbesitz C1Wegfall der Bestimmungen „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zG der Kombination max. 12.000 kg“
Mindesalter: Ab 21 Jahre
oder 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation, sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Vorbesitz: B
Einschluss: D1
Mindestalter: Ab 18, 20, 21, 23, oder 24 Jahre
Das Mindestalter ist anhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Kfz der Klasse D mit Anhänger:
- zG Anhänger über 750 kg
Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E
sowie C1E bei Vorbesitz C1Mindestalter: Ab 18, 20, 21 oder 24 Jahre
Das Mindestalter ist anhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
Verhältnis - Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbh über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Krafträder mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbh über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbh über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb